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Angaben gemäß § 5 TMG

Andrea Willicks 
Stephanstr. 36b
47475 Kamp-Lintfort 

 

Kontakt: 
Telefon: +49-1638475772
E-Mail: andrea.willicks@web.de

 

Haftungsausschluss:

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AGB

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.

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Veranstaltung

Energie-Reich (Veranstalter), Inhaberin Andrea Willicks, führt Veranstaltungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der privaten Weiterentwicklung durch. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen den Veranstaltungsteilnehmern und Energie-Reich Inhaberin: Andrea Willicks, Stephanstr. 36b, 47475 Kamp-Lintfort. Anmeldung und Bezahlung: Die Übermittlung der Anmeldebestätigung ist als Annahme der Anmeldung zu einem Seminar zu verstehen. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Zusendung der Teilnahmebestätigung durch Energie-Reich zustande. Falschangaben bei der Seminaranmeldung rechtfertigen einen Ausschluss von der Seminarteilnahme durch Energie-Reich. Für alle Seminarteilnehmer gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Höhe der Veranstaltungsgebühr richtet sich nach den jeweils gültigen Preisen im Anmeldeformular und/oder auf der für die Veranstaltung werbenden Unterlage und ist auf das mitgeteilte Girokonto zu überweisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Anreise- und Aufenthaltskosten, Mahlzeiten oder Getränke sowie sonstige Kosten sind, sofern nicht anders vermerkt, nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er volljährig ist. Energie-Reich behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Rechnungen werden per Banküberweisung beglichen. Sämtliche Kosten für Überweisungen, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr per Banküberweisung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung voraus, es sei denn, die Praxis hat mit dem Seminarteilnehmer schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss die vollständige Bezahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Der Teilnehmer muss die erfolgte vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbelegs vor Seminarbeginn belegen können. Konnte Energie-Reich bis 3 Tage vor Seminarbeginn keinen vollständigen Zahlungseingang verbuchen und kann der Teilnehmer die vollständige Zahlung vor Beginn der Veranstaltung nicht per Bankbeleg belegen, dann ist die Zahlung der vollständigen Seminargebühr in bar vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Doppelzahlungen werden von Energie-Reich durch Rücküberweisung auf das Bankkonto des Kunden erstattet. Energie-Reich ist berechtigt, die Teilnahme von Seminarteilnehmern an einer Veranstaltung bis vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und damit vom mit dem Seminarteilnehmer geschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet Energie-Reich gezahlte Rechnungsbeträge für die betreffende nicht besuchte Veranstaltung zurück. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht): Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Energie-Reich, Stephanstr. 36b, 47475 Kamp-Lintfort, oder: andrea.willicks@web.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für mich mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Stornierung

Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers werden die vollen Veranstaltungsgebühren erhoben. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine erfolgte Stornierung wird von Energie-Reich bestätigt. Die Berechnung von Stornogebühren erfolgt in jedem Fall unabhängig davon, ob ein Seminar ausgebucht ist oder nicht. Die Übertragung eines gebuchten und vollständig bezahlten Seminarplatzes auf eine andere, vom gebuchten Teilnehmer benannte und noch nicht gebuchte Person (Ersatzteilnehmer) ist bis zum 7. Tag vor dem ersten Seminartag möglich. Der Ersatzteilnehmer wird vom ursprünglichen Teilnehmer benannt und muss sich dann selbst, wie oben im Abschnitt Anmeldung beschrieben, anmelden. Seminare, für deren Teilnahme als Voraussetzung die Teilnahme an anderen Seminaren erforderlich ist, werden im Folgenden als weiterführende Seminare bezeichnet (z.B. Reiki 2 oder 3). Seminare, deren Teilnahme die Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Seminaren ist, werden im Folgenden als einführende Seminare bezeichnet (z.B. Reiki 1 oder 2). Hat der Kunde mehrere aufeinander aufbauende Seminare gebucht und nimmt an einem erforderlichen und gebuchten einführenden Seminar nicht teil oder verpasst mehr als einen halben Seminartag, so werden gebuchte weiterführende Seminare automatisch storniert. Als Stornierungsdatum für alle gebuchten weiterführenden Seminare gilt in diesem Fall der laut Rechnung letzte Tag des nicht oder nicht vollständig absolvierten einführenden Seminars, es sei denn der Seminarteilnehmer hat alle weiterführenden Seminare zu einem früheren Zeitpunkt selbst storniert. Weiterführende Seminare können erst erneut gebucht werden, nachdem das einführende Seminar vollständig absolviert oder zu einem Termin vor den weiterführenden Seminaren erneut gebucht wurde und sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet. Storniert der Kunde einführende Seminare vor Seminarbeginn, so müssen eventuell gebuchte weiterführende Seminare ebenso vom Seminarteilnehmer ausdrücklich storniert werden. Für die Stornierung weiterführender Seminare gelten unter allen genannten Umständen die gleichen Stornierungsgebühren wie für jedes andere Seminar. Energie-Reich kann nach eigener Maßgabe dem Seminarteilnehmer ein individuelles schriftliches Angebot zur Anrechnung gezahlter Stornierungsgebühren als Rabatt auf erneute Buchungen des gleichen Seminars machen. Sollte die vollständige Zahlung nicht spätestens am 7. Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel auf dem Bankkonto von Energie-Reich eingegangen sein, steht es Energie-Reich frei, vom Vertrag zurückzutreten. Energie-Reich ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl oder die Verhinderung eines Referenten wegen Krankheit. Auch kann die Praxis vom Vertrag zurücktreten, wenn Veranstaltungsräume, die von Dritten für die Veranstaltungsdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, aus Gründen, die nicht im Einfluss von Energie-Reich liegen, nicht mehr zur Verfügung stehen und rechtzeitig keine adäquaten Räumlichkeiten angemietet werden können. Im Falle einer Pandemie kann Energie-Reich die Veranstaltung zum Schutz der Teilnehmer vor Ansteckung absagen. Sofern Energie-Reich den Ausfall einer Veranstaltung zu vertreten hat, erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Energie-Reich ist berechtigt, mit dem Kunden im gegenseitigen Einverständnis einen Alternativtermin zu vereinbaren. Auf weitergehende Ansprüche gegenüber Energie-Reich wird vom Teilnehmer ausdrücklich verzichtet. Möchte der Teilnehmer seine Teilnahme an einem bereits gebuchten Seminar auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, so muss er das bereits gebuchte Seminar zunächst schriftlich stornieren, wobei Stornogebühren lt. diesen AGB anfallen. Nach Eingang der Stornogebühren bei Energie-Reich kann sich der Teilnehmer erneut regulär zu einem späteren Seminartermin anmelden.

 

Pflichten des Veranstaltungsteilnehmers

Der Seminarteilnehmer versichert, wahrheitsgemäße Angaben zu übermitteln und ist somit für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich. Jeder Seminarteilnehmer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für jede Form von Adressdaten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, mit dem Veranstalter über E-Mail zu kommunizieren. Eine missbräuchliche Nutzung der Veranstaltung durch den Teilnehmer, z.B. zur Geschäftsanbahnung, führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht eine Schadensersatzforderung nach sich. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Schaden, der durch die missbräuchliche Beanspruchung entstanden ist. Falls ein Teilnehmer durch unangemessenes Verhalten den Erfolg der Veranstaltung nachhaltig gefährdet, so obliegt es dem Seminarleiter, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Nimmt der Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, für die ein Zertifikat angeboten wird, so obliegt es dem Veranstalter, zu entscheiden, ob der Teilnehmer das Zertifikat erhält. Die Ausstellung des Zertifikats kann verweigert werden, falls die Leistung des Teilnehmers nicht den Mindestanforderungen an eine Zertifizierung nach Maßgabe durch den Veranstalter entspricht. Kopien von Veranstaltungsunterlagen sowie Video-, Bild- oder Tonaufnahmen der Veranstaltung oder Teile davon dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Veranstalters angefertigt, verarbeitet, verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden. Eine Video- oder Tonaufzeichnung der Veranstaltung oder von Teilen davon durch Teilnehmer, auch unter Verwendung von Mobiltelefonen, Audio-Recordern, Videokameras und ähnlichen Geräten, führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht eine Schadenersatzforderung nach sich. Das Fotografieren durch Teilnehmer während der laufenden Veranstaltung ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Seminarleiters gestattet. Die Teilnehmer willigen ein, dass Veranstaltungsinhalte oder Fallbeispiele in anonymisierter Form und ohne die Möglichkeit der Rückverfolgung auf die jeweiligen Personen vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter kann bei den Veranstaltungen Video-, Bild- oder Tonaufnahmen erstellen und diese geschäftlich nutzen. Sollten Aufnahmen erstellt werden, so ist der Veranstalter dazu verpflichtet, die Teilnehmer vor Beginn der Aufnahmen darüber zu informieren. Teilnehmer, die nicht möchten, dass Bild- oder Tonaufnahmen von ihnen genutzt oder veröffentlicht werden, erhalten die Möglichkeit, dies dem Veranstalter mitzuteilen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, eventuell angefertigte Aufnahmen dieser Teilnehmer in keiner Form zu nutzen, die eine Rückverfolgung auf die jeweiligen Personen ermöglichen.

Seminar-Absolventen dürfen die vom Veranstalter eingetragenen Markenzeichen nur entsprechend den ihnen nach jedem Seminar mitgeteilten Nutzungsregeln verwenden. Die Erlaubnis zur Nutzung kann durch den Veranstalter schriftlich widerrufen werden. Im Interesse einer offenen und respektvollen Atmosphäre verpflichtet sich jeder Teilnehmer, außerhalb der Veranstaltung über private Informationen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu wahren, wenn diese ihn nicht ausdrücklich von dieser Vereinbarung entbinden. Gewährleistung, Verfügbarkeit des Internet-Angebots sowie der eingesetzten Medien und technischen Einrichtungen: Der Betrieb der Internetseiten des Veranstalters obliegt ausschließlich dem Veranstalter, ein Anspruch auf Verfügbarkeit des Angebotes besteht nicht. Der Veranstalter ist bestrebt, eine ständige Verfügbarkeit des gesamten Angebotes zu erreichen. Dies kann jedoch nicht zugesichert werden. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Zusammenhang auf die Erstattung der Veranstaltungsgebühren sowie auf weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dem Veranstalter ist es freigestellt, wie die Veranstaltungsinhalte dem Teilnehmer übermittelt werden. Es besteht während der Veranstaltung kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Präsentationsmedien oder technischer Einrichtungen. Falls der Veranstalter Medien oder technische Einrichtungen wie Mikrofon- und Lautsprecheranlagen einsetzt, kann keine einwandfreie technische Nutzung und Verfügbarkeit dieser Medien oder Einrichtungen garantiert werden. Obwohl alle Veranstaltungen von professionellen Ausbildern geleitet werden, können und sollen diese Veranstaltungen eine psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht an den Veranstaltungen des Veranstalters teilnehmen. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen während der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf.

 

 

Kenntnisnahme von Daten durch Dritte, Datenschutz

Den Teilnehmern ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets grundsätzlich die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Veranstalter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten Teilnehmers erhalten. Freistellung, Haftung des Veranstalters: Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter schadlos von allen Formen von Klagen, Verlusten, Schäden oder Forderungen zu halten, die durch die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen entstehen könnten. Die dem Service bzw. seinen Betreibern, Angestellten, Vertretern und/oder Dritten diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -Verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter, sofern zulässig, maximal in Höhe der Veranstaltungsgebühr.

Andrea Willicks

Reiki-Meisterin & Lehrerin - Malerin